Erreichbare Abschlüsse

Den Absolventen/-innen des Kontaktstudiums wird die Bezeichnung

  • Gerontologe (FH)
  • Gerontologin (FH)
verliehen. Voraussetzung ist die regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen und an den multiprofessionellen Projektgruppen sowie die Erstellung einer ca. 50seitigen Abschlussarbeit mit einem praktischen und einem theoretischen Teil. Zum Ende des Studiums findet eine mündliche Prüfung (Colloquium) statt, die ebenfalls Teil der Zertifizierung ist. Das Prüfungsgremium setzt sich aus der wissenschaftlichen Leiterin sowie mindestens einem/r weiteren Hochschulprofessor/-in zusammen.

Bei Nichtanfertigung der Abschlussarbeit oder Nichtbestehen, aber einer Mindestteilnahme von 80 % des Weiterbildungsprogramms wird eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Teil-Master mit 30 ECTS
Bei Vorliegen eines Bachelor- oder Diplom-Abschlusses oder Staatsexamens an einer wiss. Hochschule kann auf Antrag zusätzlich ein Teil-Master mit 30 ECTS erworben werden. Dazu müssen drei Leistungsnachweise zusätzlich erbracht werden (120minütige Klausur und zwei 15seitige Studienarbeiten).

Nähere Informationen erhalten Sie dazu bei:
Prof. Dr. phil. Astrid Hedtke-Becker